Leistungen

Unsere Leistungen

  • Prävention und Beratung
  • Behandlung von Risikopatienten zb. Diabetikern oder Patienten mit Gerinnungsstörungen Behandlung von Füßen mit Neuropathien (Nervenstörungen)
  • Behandlung von Clavi (Hühneraugen) sowie Verrucae (Warzen)
  • Behandlung von Hyperkeratosen (Hornhaut)
  • Behandlung von Unguis incarnatus (eingewachsener Nagel)
  • Spangentherapie
  • Behandlung von Onychogryposis (krallenartige Verdickung der Nagelplatte)
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Allgemein-, Fachärzten und Diabetologen

Wir verwenden dabei ausschließlich Produkte nach dem Medizinproduktgesetz.

Wem steht eine Verordnung zu?

Menschen mit krankhaften Schädigungen am Fuß infolge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie (Nervenstörung) können, egal ob Diabetiker oder mit anderweitiger Erkrankung, von Ihrem Arzt, therapeutische Unterstützung erhalten.
Um Folgeschäden an den Füßen zu vermeiden kann der Arzt eine Heilmittelverordnung zur podologischen Behandlung verschreiben.

Information

DIE NAGELSPANGENBEHANDLUNG IST SEIT DEM 1. JULI 2022 EIN NEUES VERORDNUNGSFÄHIGES HEILMITTEL.

Die Nagelspangenbehandlung dient der Therapie des eingewachsenen Nagels (Unguis incarnatus) in den Stadien 1 und 2 an den unteren Extremitäten. Sie soll bei eingewachsenen Fußnägeln Fehlstellungen korrigieren und ein zukünftiges Einwachsen verhindern. Dazu wird eine dem Zustand entsprechende Korrekturspange an den betroffenen Nagel angepasst. Der Nagel kann dann wieder in seiner natürlichen Form nachwachsen, allerdings ist hier die Mitarbeit des Patienten gefragt. Es ist eine langwierige Behandlung ohne Garantie des dauerhaften Erfolges, wenn dann wieder z.B. falsches Schuhwerk getragen wird.